Jahreshauptversammlung und Abteilungsversammlung im
Geschäftsjahr 2020
Der Vereinsausschuss hat beschlossen, dass die – im
Geschäftsjahr 2020 vorgesehenen – ordentliche Mitgliederversammlung 2020 gemäß
§8 der Vereinssatzung sowie die Abteilungsversammlungen gemäß §11 der
Vereinssatzung nicht im Kalenderjahr 2020 nachgeholt werden und demnach
zusammen mit denen für 2021 geplanten Versammlungen nachgeholt werden.
Voranzeige:
30. April 2021 Ordentliche Mitgliederversammlung (gemäß
§8 der Vereinssatzung)
Die Abteilungsversammlungen müssen bis spätestens 11. April 2021 durchgeführt
werden.